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EuGH-Urteil gegen Frankreich entzieht auch deutschem Verbot die Grundlage

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Originalmeldung von Dr. Uwe Schrader / Karl-Friedrich Kaufmann, InnoPlanta e.V.
Original-URL: http://www.innoplanta.de
Nach Auffassung von InnoPlanta entzieht das jüngste EuGH-Urteil zum MON810-Anbauverbot gegen Frankreich auch dem deutschem Verbot die Grundlage. Beigefügt die Pressemeldung und ein offener Brief an die Bundesregierung.

InnoPlanta fordert von Bundesregierung unverzügliche Aufhebung des

Anbauverbots der gentechnisch verbesserten Maissorte MON 810

Gatersleben, 14.09.2011:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 08.09.2011, wonach das Verbot der Maissorte MON 810 durch Frankreich rechtswidrig ist, entzieht auch dem am 17. April 2009 erlassenen deutschen Anbauverbot dieser Maissorte die Grundlage. Denn die Anforderungen an ein nationales Anbauverbot werden vom EuGH weitaus strenger festgelegt, als dies beim Erlass des Verbots in Deutschland angenommen worden ist. So kann ein nationales Verbot nur erlassen werden, wenn ein erhebliches Risiko besteht, das offensichtlich die Umwelt gefährdet. Außerdem verlangt der EuGH eine möglichst umfassende Risikobewertung. Diese umfassende Risikobewertung hat in Deutschland allein die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtete „Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit“ (ZKBS) durchgeführt und dabei 2007, 2209 und 2011 einmütig festgestellt, dass von der Maissorte MON 810 „keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen“.
 
Der InnoPlanta e.V. Gatersleben hat das Urteil des EuGH zum Anlass genommen, an Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler Rösler sowie die Bundesministerinnen Aigner, Schavan und Leutheusser-Schnarrenberger einen Offenen Brief zu richten, in dem angesichts des Millionenschadens, der Landwirten in Deutschland durch das rechtswidrige Anbauverbot entstanden ist und weiter entsteht, die unverzügliche Aufhebung des Verbots gefordert wird. Der Offene Brief ist in der Anlage im Wortlaut beigefügt.
 
Kontakt:
InnoPlanta e.V.
Am Schwabeplan 1b, OT Gatersleben, 06466 Stadt Seeland
Tel: +49(0)39482) 79170, Fax: +49(0)39482) 79172
E-Mail: info@innoplanta.com; www.innoplanta.com