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Oberstes Gericht hat entschieden: Bundesbehörde darf Journalisten denunzieren

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Das Oberveraltungsgericht Magdeburg erlaubt dem Umweltbundesamt, missliebige Autoren öffentlich anzuprangern.
 

Vorbemerkung:

In den USA werfen Regierungsstellen unliebsamen Journalisten „Fake News“ vor, um sie zu diskriminieren. In Deutschland wäre das unmöglich? Irrtum. Eine Bundesbehörde, die dem Umweltministerium untersteht, geht mit Rufmordmethoden auf Journalisten los. Doch leider gibt es hierzulande kein Gericht, das die Pressefreiheit davor schützt, wie jetzt klar wurde.

 

Oberstes Gericht hat entschieden

Bundesbehörde darf Journalisten denunzieren

 

Das Oberveraltungsgericht Magdeburg erlaubt dem Umweltbundesamt, missliebige Autoren öffentlich anzuprangern

 

Presse-Information von Michael Miersch (26.2.2017)

 

Was ist passiert?

 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat am 2. Februar 2017 einen Beschluss in der Sache „Miersch gegen Bundesrepublik Deutschland“ (Aktenzeichen 3 L 44/16.Z) gefasst. Darin lehnt das OVG meinen Antrag auf  Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 18. November 2015 ab.

 

Dieser Beschluss ist letztinstanzlich. Seit Beginn des Verfahrens waren fast alle Beobachter davon überzeugt, dass das strittige Vorgehen des Umweltbundesamtes (UBA) vor Gerichte nicht bestehen wird. Jetzt hat die Behörde juristisch gesiegt.

 

Durch eine Verzögerung bei der Zustellung erreichte mich die Entscheidung erst jetzt.  Diese Pressemitteilung macht sie erstmals öffentlich. Weder das OVG Magdeburg noch das UBA haben (bisher) die Medien informiert.

 

Worum geht es?

 

2013 brachte das UBA eine Broschüre mit dem Titel „Und sie erwärmt sich doch“ heraus. Darin wurde erklärt, dass es bedauerlicherweise Wissenschaftler und Journalisten gibt, die Unwahrheiten über den Klimawandel verbreiten. Neben einigen anderen wurden ich (damals Ressortleiter Wissenschaft beim FOCUS) genannt. Konkret hieß es, meine Artikel würden „nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen“ (Seite 112).

 

Die Broschüre ordnet mich in die Kategorie „Klimawandelskeptiker“ ein. An anderen Stellen des Textes werden die Machenschaften von Klimawandelskeptikern als unlauter dargestellt. Auch wird der Vorwurf erhoben, Klimawandelskeptiker seien bezahlte Lobbyisten der Ölindustrie. Dagegen habe ich geklagt, zunächst gemeinsam mit Dirk Maxeiner, der später aufgab, als die Kosten immer drückender wurden.

 

Am 18. November 2015 urteilte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle (das Verfahren fand dort statt, weil das UBA in Sachsen-Anhalt beheimatet ist), die Äußerungen in der Broschüre seien nicht überzogen. Die Einordnung von Journalisten stehe im Einklang mit der Aufgabe des UBA, über Umweltfragen aufzuklären. Die Behauptung, Klimawandelskeptiker seien unlauter und von der Ölindustrie bezahlt, würden Leser nicht auf mich beziehen, da sie weiter vorne im Text steht und nicht direkt mit meinem Namen verknüpft ist.

 

Nach diesem Urteil stellte ich den Antrag auf Berufung beim OVG Magdeburg, der jetzt abgelehnt wurde.

 

Wie begründet das OVG seine Ablehnung?

 

Das OVG Magdeburg schließ sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle voll und ganz an. Es sei rechtens mir zu unterstellen, ich hätte gegen den „Kenntnisstand der Wissenschaft“ berichtet. Auch sei es statthaft, dass das Umweltbundesamt einem „postfaktischen Diskurs“ (Seite 13 der Begründung) entgegenwirkt (mit „postfaktischen “ sind somit meine Artikel gemeint). Es sei außerdem im Rahmen des Erlaubten, wenn das Umweltbundesamt mich den „Klimawandelskeptikern“ zuordnet.

 

Warum ist das relevant?

 

Die jetzige Entscheidung schafft einen Präzedenzfall. Mit dem gleichen Recht könnte das Wirtschaftsministerium seine Kritiker als „entgegen dem Kenntnisstand der Ökonomie“ denunzieren. Ein Journalist, der dem Gesundheitsministerium nicht passt, wäre dann einer der „entgegen dem Kenntnisstand der Medizin“ berichtet.

 

„Eine staatliche Behörde hat nicht die Aufgabe, Kritiker der Regierungspolitik als Abweichler zu brandmarken,“ erklärte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) beim Erscheinen der UBA-Broschüre: Der Vorsitzende forderte den damaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier auf, „die Broschüre in der vorliegenden Form nicht weiter zu verbreiten und sich bei den betroffenen Kollegen zu entschuldigen.“

 

Altmeier entschuldigte sich nicht und die Broschüre wird bis heute vom Umweltbundesamt verbreitet.

 

Wie andere Beobachter auch, war der DJV zuversichtlich, dass die Gerichte das UBA in seine Grenzen verweisen werden.

 

Was sagt der Berufsverband zum Beschluss des OVG?

 

Jutta Müller, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verband (BJV), dem ich angehöre, schrieb mir: „Es scheint, dass das Gericht die Aspekte der Pressefreiheit und den Wert eines von Staatseinflüssen unabhängigen und freien Journalismus nicht ausreichend gewürdigt hat. Damit wurde ein falsches Signal gesetzt. Es gilt, wachsam zu bleiben, wenn journalistisches Handeln durch Behördenhandeln bewertet und damit letztlich auch eingeschränkt werden soll.“

 

Was ist das für eine UBA-Broschüre?

 

Die 122-Seiten-Publikation erschien Im Mai 2013 und ist bis heute auf der Website des UBA abrufbar (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sie-erwaermt-sich-doch-was-steckt-hinter-debatte-um). In 23 Kapiteln vermittelt sie die Ansichten des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) und das PIK (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung) zum Klimawandel. Führende Vertreter des PIK werden oft zitiert, ihre Aussagen als unzweifelhafter Stand der Wissenschaft präsentiert.

 

Fünf Kapitel widmen sich den so genannten Klimawandelskeptikern, worunter im Wortgebrauch der Broschüre alle fallen, die an der Alleingültigkeit der Sichtweise von PIK und IPCC zweifeln. Klimawandelskeptiker werden als anrüchige Personen mit einer unverantwortlichen Agenda dargestellt. Die Leser bekommen den Eindruck vermittelt, dass alle Kritik an PIK oder IPCC von der Ölindustrie gesteuert wird.

 

Bei diesen Vorwürfen beruft sich die Broschüre hauptsächlich auf die Union of Concerned Scientists (UCS), eine amerikanische Aktivisten-Organisation, die sich als Lobby für grüne Politikziele engagiert.

 

Wer sind die Autoren?

 

Hauptautor der Broschüre ist der UBA-Fachbereichsleiter Harry Lehmann. Er gehört dem „Verein der Freunde und Förderer des Potsdam-Instituts“ an. Laut Satzung soll der Verein das PIK „vor allem durch Beschaffung von Mitteln“ unterstützen.

 

Das UBA hat nach FOCUS-Recherchen von 2007 bis 2013 ein Dutzend Forschungsaufträge in Höhe von insgesamt rund zwei Millionen Euro an das PIK vergeben und diese nicht – wie vorgeschrieben – europaweit ausgeschrieben.

 

Die Vergabepraxis des UBA sei „eine massive und auffallend häufige Verletzung des Vergaberechts“, urteilt Vergaberechtsexperte Heiko Höfler. Das UBA verteidigt die umstrittenen Zuwendungen, sie seien unter eine „vergaberechtliche Ausnahmeregelung“ gefallen. Höfler überzeugt dies nicht: „Das ist nach den Vertragsbedingungen des Amtes gar nicht vorgesehen. Es spricht viel dafür, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt.“

 

Harry Lehmann hat lange Jahre für den Lobbyverband „Eurosolar“ gearbeitet und es dort bis zum europäischen Vizepräsidenten gebracht. Aus dieser Position heraus wechselte er dann 2007 in eine Spitzenstellung als Abteilungsleiter in das Umweltbundesamt.

 

Auch unter anderen drei Autoren ist kein Klimawissenschaftler.

Mit-Autor Dr. Klaus Müschen ist Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energie des UBA. Er studierte Elektrotechnik und Sozialwissenschaft an der Universität Hannover und arbeitete als Hochschulassistent für Elektrotechnik an der Universität Hamburg. Später leitete er das Referat für Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lokale Agenda 21 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin.

 

Dr. Steffi Richter arbeitet in der von Klaus Müschen geleiteten UBA-Abteilung. Auch über sie kann man im Internet keine klimawissenschaftlichen Publikationen finden.

 

Dr. Claudia Mäder trat als Autorin des beim UBA kostenlos bestellbaren Kinderbuches „Pia, Alex und das Klimaprojekt - Eine abenteuerliche Entdeckungsreise“ in Erscheinung. Auch hier finden sich keine Hinweise auf eine naturwissenschaftliche Tätigkeit.

 

Wie waren die Reaktionen, als die UBA-Broschüre 2013 veröffentlicht wurde?

 

Gleich nach Erscheinen der UBA-Broschüre solidarisierten sich viele Redaktionen mit den denunzierten Journalisten. Zu meiner Freude machte es dabei keinen Unterschied, welche Haltung sie in der Klimadebatte vertraten. Auch Redakteure und Autoren, die meine Kritik an der deutschen Klimapolitik falsch finden, protestierten. Was jedoch zu keinerlei Konsequenzen von Seiten des UBA oder seines Dienstherren, des Umweltministers, führte.

 

Josef Joffe, Herausgeber der ZEIT, schrieb: „Es gibt in diesem Land kein ‚Ministerium für Wahrheit’ wie bei George Orwell, aber das UBA hat einen Schritt in diese Richtung getan.“ Es sei ein „Skandal“ so der damalige Chefredakteur der WELT-Gruppe, Jan-Eric Peters, dass eine staatliche Behörde in einer „mit Steuergeld finanzierten Broschüre quasi eine schwarze Liste missliebiger Journalisten veröffentlicht“. Der Klimaforscher Prof. Hans von Storch nannte die UBA-Broschüre: „Unfug.“

 

Martin Schneider, Vorsitzender der Wissenschafts-Pressekonferenz (WPK), erklärte: „Es ist nicht Aufgabe einer staatlichen Institution festzulegen, welche Meinungen geäußert werden dürfen und welche nicht. Journalisten dürfen und müssen unterschiedliche Positionen vertreten, und sie dürfen und müssen immer wieder auch etablierte Wissenschaftler in Frage stellen.“

 

Im Bundestag kritisierten mehrere Abgeordnete das Umweltministerium für die beleidigende Broschüre seiner Behörde. Erkenntnisse in Frage zu stellen, sei eine Kernaufgabe der Wissenschaft, sagte der Vize-Fraktionschef der Unionsfraktion, Arnold Vaatz, und bezeichnete die UBA-Broschüre als „Gipfel der Unverschämtheit.“

 

Diese und viele andere Proteste konnten das UBA nicht zum Einlenken bewegen. Es vertreibt weiterhin die Broschüre und darf dies ab jetzt auch mit höchstrichterlichem Segen tun.

 

Warum ist „Klimawandelskeptiker“ eine Beleidigung?

 

Ein Klimawandelskeptiker zweifelt an, dass ein Klimawandel stattfindet. Dies ist eine absurde Position, da sich das Klima seit Entstehung der Erde immer wieder gewandelt hat.  Auch ist durch zahlreiche Messungen bewiesen, dass das Klima sich in der Gegenwart wandelt. Es gibt solche „Klimawandelskeptiker“, eine kleine Gruppe von Sektierern, die von niemandem ernst genommen werden, ähnlich den religiösen Fanatikern, die die Evolutionstheorie ablehnen. Keiner der Wissenschaftler, die ich als Journalist zitiert habe, gehört in diese Kategorie.

 

Das Wort „Klimawandelskeptiker“ wird jedoch von Politikern und Energiewende-Lobbyisten viel benutzt. Sie versuchen damit jeden als Spinner hinzustellen, der an der deutschen Klimapolitik oder an den Prognosen des IPCC und des PIK  zweifelt.

 

Was ist der Kenntnisstand der Klimawissenschaft?

 

Folgendes ist Konsens bei der überwiegenden Mehrheit der Wissenschaftler, die sich mit Klimafragen befassen (auch bei allen, die ich zitierte oder über die ich schrieb):

 

• Es gibt einen Treibhauseffekt.

• Der Anteil des Kohlendioxids in der Luft ist stark angestiegen.

• Die Durchschnittstemperatur der erdnahen Atmosphäre ist in den vergangenen 100 Jahren um zirka ein Grad Celsius gestiegen.

• Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Emission von Kohlendioxid (und anderen Treibhausgasen) durch den Menschen (Industrie, Kraftwerke, Waldrodung, Auto- und Flugverkehr, Nutztiere usw.) zur Erwärmung beiträgt.

 

Wer dies in Abrede stellt, verlässt tatsächlich den Kenntnisstand der Wissenschaft und führt einen postfaktischen Diskurs.

 

Nur habe ich dies nie in Abrede gestellt. Es gibt keinen Text von mir, in dem Solches behauptet wird. In meinen Büchern und Artikeln geht es um folgende Fragen:

 

• Wie gut sind die auf Computermodellen beruhenden Zukunftsprognosen, die eine katastrophale Erwärmung voraussagen?

• Ist das durch Menschen verursachte Kohlendioxid die einzige Wirkkraft im Klimageschehen, oder gibt es noch andere?

• Ist eine Erwärmung nur schlecht, oder hat sie auch gute Seiten? Angesichts dessen, dass in der Vergangenheit für Menschen, Tiere und Pflanzen Warmzeiten weitaus besser waren als Kaltzeiten.

• Ist die deutsche Energiewende die einzig richtige Antwort auf die Klimaproblematik?

 

Als Journalist ließ ich in Artikeln und Büchern Wissenschaftler zu Wort kommen, die die Positionen von IPCC, PIK und Bundesregierung zu diesen Fragen nicht teilen. Hier ist es wichtig zu bemerken, dass ich mich dabei niemals selbst als Wissenschaftler aufgespielt habe.

 

Dies ist definitiv kein Abweichen von den messbaren Fakten und vom Kenntnisstand der Wissenschaft. Es ist ein Abweichen im Bereich der Schlüsse, die aus diesem Kenntnisstand gezogen werden und der politischen Konsequenzen daraus.

 

Warum habe ich gegen das UBA geklagt?

 

Wenn das UBA die Arbeit eines Journalisten als „entgegen dem Kenntnisstand der Wissenschaft“ bezeichnet und ihn in die Kategorie „Klimawandelskeptiker“ einordnet, bekommt der auf diese Weise Denunzierte einen „amtlichen Stempel“ unredlich zu arbeiten. Entgegen den Fakten zu berichten, heißt zu lügen. Ich hätte nicht geklagt, wenn mich eine Privatperson als Lügner beschimpft hätte. Dies kann im Eifer einer Debatte mal passieren. Doch wenn eine Bundesbehörde mich in einer offiziellen Broschüre (die von Tausenden gelesen wird) als Lügner hinstellt, kann ich das nicht auf mir sitzen lassen. Leider sieht das OVG Magdeburg dies anders.

 

Da das UBA nun juristisch gesiegt hat, ist Öffentlichkeit umso wichtiger. Ich bitte alle Redaktionen das Thema aufzugreifen und diese Pressemitteilung an möglichst viele andere Journalisten und Parlamentarier weiter zu senden.

 

Für Nachfragen:

Michael Miersch

Geschäftsführer Bildung und Kommunikation der Deutschen Wildtier Stiftung

Büro: 030 209 12 84 -11

Mobil: 0175 2419007

E-Mail: michael@miersch.media

Website: www.miersch.media

 

Wer eine genauere juristische Einschätzung möchte, kann sich an meine Rechtsanwältin wenden:

 

Dr. Katy Ritzmann

GSK Stockmann + Kollegen

Büro: 030 203907-0

E-Mail: katy.ritzmann@gsk.de

 

Bei Interesse sende ich gern den aktuellen Beschluss des OVG Magdeburg und das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 18. November 2015.

 
Links zu drei Artikeln über die UBA-Broschüre und das Urteil der ersten Instanz:

 

DIE ZEIT

http://www.zeit.de/2013/23/klimastreit-erderwaermung-umweltbundesamt

 

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG

http://www.sueddeutsche.de/medien/umweltbundesamt-warnt-vor-journalisten-amtlich-unserioes-1.1683586

DER TAGESSPIEGEL

http://www.tagesspiegel.de/wissen/umweltbundesamt-behoerde-darf-abweichler-anprangern/12607984.html