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Opt In- und Opt Out-Regeln auf Länder- oder Bundesebene?

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Originalmeldung von (Bundesregierung, Abgeordnete von Bündnis 90/Grüne), Deutscher Bundestag
Original-URL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804296.pdf
Kleine Anfragen im Deutschen Bundestag (S. 25: Künast, S. 40f.: Ebner) und die Antworten der Bundesregierung
Abgeordnete Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Spricht sich der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, bei dem Thema „Gentechnik Opt out“ (Möglichkeit für nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen) für eine bundesweit einheitliche Lösung wie die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, aus, oder befürwortet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Delegierung der Entscheidung über Anbauverbote an die Bundesländer, wie es der Gesetzentwurf des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft vorsieht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kelber vom 9. März 2015 Die Prüfung der für die Meinungsbildung grundlegenden Rechtsfragen ist noch nicht abgeschlossen. ---- Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie erklärt die Bundesregierung den inhaltlichen Widerspruch zwischen der Behauptung von Bundesminister Christian Schmidt, dass der österreichische Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter „ein auf die Bundesländer bezogenes Anbauverbot [für gentechnisch veränderte Pflanzen] für sinnvoller hält“ (vgl. Plenarprotokoll 18/87 vom 25. Februar 2015, 8231 (A), (B)), einerseits sowie der Aussage der Pressesprecherin des österreichischen Landwirtschaftsministeriums andererseits, wonach Andrä Rupprechter „weiter ein Bundesrahmengesetz zum Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen“ will, um „eine einheitliche Vorgangsweise in allen Bundesländern“ zu garantieren ... und kann die Bundesregierung bestätigen, dass in Österreich für ein Bundesrahmengesetz bezüglich der Anbauverbote eine so genannte 15a- Vereinbarung erforderlich ist, die sowohl den Bund als auch die Bundesländer bindet, was sich also klar von der im Gesetzentwurf des BMEL geplanten freiwilligen Umsetzung der Anbauverbote über die Bundesländer unterscheidet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vom 6. März 2015 Das BMEL hat sich mit Vertretern der österreichischen Bundesregierung informell über die rechtssichere Umsetzung der so genannten Opt-out-Änderungsrichtlinie in nationales Recht ausgetauscht. Die informellen Gespräche haben ergeben, dass nach derzeitiger Planung die Gesetze für Anbauverbote und -beschränkungen in Österreich von den Bundesländern erlassen werden sollen, die auch die konkreten Anbauverbote und -beschränkungen auf der Grundlage dieser Gesetze erlassen würden. Die Diskussion über die Umsetzung ist in Österreich noch nicht abgeschlossen. Ob eine Vereinbarung nach Artikel 15a der österreichischen Bundesverfassung erwogen wird und welche konkreten Regelungen daraus folgen, obliegt allein der Entscheidung der am Gesetzgebungsverfahren in der Republik Österreich beteiligten Organe.